§1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Webprojektor.de, nachfolgend auch Provider genannt, erbringt
seine Dienstleistungen wie veröffentlich auf der
Webprojektor.de webseite und ausschließlich auf der Grundlage
der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie
gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen
mit privat Personen als auch Unternehmern und Unternehmen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.
§2 Generelle Bezeichnungen
a)
Webprojektor.de - Der Anbieter ist
Webprojektor.de,
Zum Sportplatz 18, 01723 Kesselsdorf, Deutschland, nachfolgend
auch "
Webprojektor.de" oder "Anbieter"
genannt. Produkte und Dienstleistungen angeboten von
Webprojektor.de auf seiner website, sind nachfolgend "Produkte
und Dienstleistungen" oder "Dienstleistungen"
genannt. Client(en) welche die von
Webprojektor.de Dienstleistungen
in Anspruch nehmen oder Produkte kaufen oder mieten, sind
nachstehend "Kunde" genannt.
b) Exklusive Anwendung von
Webprojektor.de Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Bezeichnungen und Konditionen, nachfolgend "Vertrag"
"Vereinbarung", "Geschäftsbedingungen"
genannt, gelten ausschließlich für die Vereinbarung
zwischen
Webprojektor.de und dem Kunden. Änderungen
von Seiten des Kunden bezüglicher dieser Vereinbarung,
sind in diesen Geschäftsbedingungen nicht eingeschlossen.
§3 Leistungspflichten des Providers
(1) Der Provider gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner
Internet-Infrastruktur von 99% während der Vertragslaufzeit.
Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit
aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht
im Einflussbereich vom Provider liegen (höhere Gewalt,
Verschulden Dritter etc.).
(2) Soweit der Provider kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung
stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch.
Der Provider ist befugt, solche bisher vergütungsfrei
zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist
von 24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch
gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert der Provider
den Kunden unverzüglich.
(3) Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich
vereinbart, gewährt der Provider dem Kunden keine kostenlose
technische Unterstützung (Support). Geleistet wird der
Support werktags via E-Mail und Telefon innerhalb der normalen
Bürozeiten. Der Provider leistet keinen direkten Support
für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen
schriftlich getroffen wurden.
(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf
der Provider die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen
Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
§4 Internetdomains
(1) Sofern der Kunde über den Provider eine Domain registrieren
lässt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen
dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle zu Stande, der
Provider wird nur als Vertreter des Kunden tätig. Es
gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle.
(a) Die vorstehend genannte Regelung gilt auch für die
Registrierungsgebühren anderer Vergabestellen, sofern
der Provider nicht bei Vertragsabschluss auf eine andere Regelung
hinweist.
(2) Der Provider hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss.
Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass
die für den Kunden beantragten Domains überhaupt
zugeteilt (delegiert) werden können und frei von Rechten
Dritter oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für
die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains.
(3) Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden,
eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde
Rechte verletzt, wird er den Provider hiervon unverzüglich
unterrichten. Der Provider ist in einem solchen Fall berechtigt,
im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten,
falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozess-
und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens 5.000
Euro; in Worten: fünftausend Euro) stellt.
(4) Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen
Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde
den Provider hiermit frei.
§5 Providerwechsel
(1) Für das transferieren einer bereits registrierten
Internet Domain (Providerwechsel) ist Kunde verpflichtet die
alte Providerfirma zu informieren und/oder einen Antrag bezüglich
der Domain-Freigabe zu stellen. Dem Antrag für Übernehme
durch Provider muss das Einverständniserklärung
des alten Providers beigefügt werden.
(2)
Webprojektor.de trägt keine Verantwortung für
das nicht Zustandekommen einer Domain Übertragung und
ist nicht verpflichtet die Einverständniserklärung
für den beim alten Provider zu beantragen.
(3) Für bereits registrierte Domains stellt Provider
einen KK-Antrag (Konvektivitäts-Koordination). Sollte
der KK-Antrag wiederholt gestellt werden müssen auf Grund
der Ablehnung von vorherigen Provider für Freigabe, ist
der Kunde verpflichtet die Antraggebühr für jeden
Neugestellten KK-Antrag zu zahlen
§6 Rechte Dritter
(1) Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort
eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die
guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-,
Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet
sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf
Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten
zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte
(z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der
Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen
eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern
bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten
und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall
der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht
der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs
die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens
5.000,00 ( in Worten: fünftausend Euro) zu zahlen.
Der Provider ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor
genannten Verpflichtungen zudem berechtigt, seine Leistungen
mit sofortiger Wirkung einzustellen.
(2) Die in § 4 Absatz 1 Satz 2 (Pornographie/Erotik)
getroffene Regelung gilt nicht für Server, die dem Kunden
zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedicated
bzw. co-located Server).
§7 Pflichten des Kunden
(5) Der Kunde wird von seiner Internet-Präsenz tagesaktuelle
Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf
dem Webserver selbst gespeichert werden dürfen, um eine
schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Internet-Präsenz
bei einem evtl. Systemausfall zu gewährleisten.
(6) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten
richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich dem
Provider jeweils unverzüglich über Änderungen
der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende
Anfrage des Providers binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle
Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere
Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon-
und Telefax-Nummer des Kunden
(7) Der Kunde hat in seinen POP3-eMail-Postfächern eingehende
Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen.
Der Provider behält sich vor, für den Kunden eingegangene
persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht
binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm
abgerufen wurden. Der Provider behält sich weiter das
Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche
Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die
in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen
überschritten sind.
(8) Der Kunde verpflichtet sich, vom Provider zum Zwecke des
Zugang zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim
zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren,
sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten
das Passwort bekannt ist.
(9) Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz
auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige
Inanspruchnahme der Einrichtungen des Providers verursachen,
insbesondere CGI- und PHP-Skripte. Der Provider kann Internet-Präsenzen
mit diesen Techniken vom Zugriff durch Dritte ausschließen,
bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat. Dies
gilt nicht für Server, die dem Kunden zur alleinigen
Nutzung zur Verfügung stehen (dedicated bzw. co-located
Server).
(10) Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen
(Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunden
vereinbarte Höchstmenge erreicht oder übersteigt,
stellt der Provider dem Kunden den für das überschießende
Volumen entfallenden Betrag gemäß der aktuellen
Preisliste in Rechnung.
(11) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom Provider
gestellten Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:
(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking);(b)
Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten
von Datenströmen und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing),
(c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port
Scanning);
(d) Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken, sofern
er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein
Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender
Geschäftsbeziehung);
(e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern
sowie die Verbreitung von Viren.
(12) Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten
Verpflichtungen verstößt, ist der Provider zur
sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche
bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§8 Zahlungsmöglichkeiten für Internationale
Kunden
Für Zahlungsmöglichkeiten außerhalb in diesen
Geschäftsbedingungen festgesetzten Zahlungsbedingungen,
kontaktieren Sie bitte buchhaltung@webprojektor.de.
§9 Kündigung und ihre Folgen
(1) Die Fristen für die ordentliche Kündigung beider
Parteien ergeben sich aus dem jeweils vom Provider erstellten
Angebot.
(2) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung
aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den
Provider insbesondere vor, wenn der Kunde a. mit der Zahlung
der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen
Grundentgelten in Verzug gerät; und b. schuldhaft gegen
eine der in den §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 4, 5 Abs. 5,
5 Abs. 6 geregelten Pflichten verstößt, der Kunde
trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist seine Internet-Präsenz
nicht so umgestaltet, dass sie den in § 5 Abs. 5 aufgestellten
Vorgaben genügt.
(3) (3) Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens
zum Kündigungstermin in die Pflege eines anderen Providers
gestellt hat, ist der Provider berechtigt, die Domain im Namen
des Kunden freizugeben oder die Domain nach DENIC-Direktpreisliste
künftig abzurechnen.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
per Posteinschreiben.
§10 Preise und Zahlung
(1) Der Provider stellt seine Leistungen je nach gewähltem Paket in Rechnung.
Die Entgelte für erbrachte Leistungen werden vom Provider,
wenn nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart,
monatlich innerhalb der ersten Kalenderwoche des Monats vom
Konto des Kunden per Lastschrifteinzug abgebucht.
(2) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt,
muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach
Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto
des Providers gutgeschrieben sein.
(3) Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung
nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er - sofern er Vollkaufmann
ist - vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen
in Höhe von 10 % jährlich. Sollte sich der Kunde
länger als 30 Tage mit seinen fälligen Zahlungen
in Verzug befinden, ist der Provider zur fristlosen Kündigung
des Vertrags berechtigt.
(4) Sofern der Kunde Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle
des Verzugs Zinsen in Höhe von 10 % jährlich, falls
er keinen wesentlich niedrigeren Zinsschaden nachweist.
(5) Der Provider ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit
geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen.
Sofern die Preissteigerung deutlich über dem Anstieg
der allgemeinen Lebenshaltungskosten liegt, steht dem Kunden
ein außerordentliches Kündigungsrecht für
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Preise zu. Übt
der Kunde das Kündigungsrecht nicht aus, wird der Vertrag
mit den neuen Konditionen fortgesetzt.
(6) Der Provider ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain
erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten
Entgelte vorzunehmen.
(7) Gegen Forderungen vom Provider kann der Kunde nur mit
unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß
den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.
(8) Der Provider kann bei Zahlungsverzug jederzeit und ohne vorherige Ankündigung
den gesamten Account des Kunden deaktivieren
§11 Vertragsdauer
(1) Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung von
Webprojektor.de oder der Inanspruchnahme der Leistung durch den
Kunden zustande und wird für die im Vertrag bezeichnete
Mindestlaufzeit geschlossen.
(2) Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab
Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung
an
Webprojektor.de, Zum Sportplatz 18, 01723 Kesselsdorf,
widerrufen. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn
Webprojektor.de nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt
mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der
Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt.
§12 Geltung, Änderung der Bedingungen
(1) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind
nur wirksam, wenn der Provider sie schriftlich bestätigt.
Auch die Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf der
Schriftform.
(2) Der Provider ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen.
Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht
innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung,
so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
Der Provider weist seine Kunden schriftlich oder via Email
bei Beginn der Frist besonders darauf hin, dass die Änderungsmitteilung
als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 6 Wochen
widerspricht.
§13 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen
(1) Soweit der Provider für den Kunden oder im Auftrag
des Kunden für Dritte Internet-Präsenzen gestaltet,
überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches
Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer
des Vertragsverhältnisses.
(2) Sofern der Provider dem Kunden Software zur Verfügung
stellt (z.B. Betriebssysteme, Shop-Software), überträgt
er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht für
die Dauer der Vertragslaufzeit. Im übrigen gelten die
Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
(3) Sobald das Nutzungsrecht des Kunden endet (z.B. durch
Beendigung des Vertrags), hat der Kunde alle Datenträger
mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen
Dokumentationen und Werbehilfen an den Provider zurück
zu geben. Der Kunde löscht die Software in jeder Form
von seinen oder angemieteten Rechnern, soweit er nicht gesetzlich
zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist,
§14 Gewährleistung
(1) Der Provider ist berechtigt, technische Anlagen und/oder
Teile davon austauschen bzw. technische Änderungen vornehmen.
Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum des Providers
über.
(2) Der Kunde hat gemietete oder gelieferte Ware unverzüglich
nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen
oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in
Teilen fehlerhafte Bereitstellung oder Lieferung hat er unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel
sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere
unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst
eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch
oder anderweitig vom Provider dafür zur Verfügung
gestellten Dokumentationen durchzuführen. Die Anzeigefrist
beträgt für Mängel, die bei der nach Art der
Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren,
längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich
nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und
versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte
Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieser Mängel
als genehmigt.
(3) Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige
begründet ist, liefert der Provider kostenlos Ersatz.
Der Provider ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung
von Ersatzware nachzubessern. Der Provider ist verpflichtet,
sein Wahlrecht spätestens 10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige
bei dem Provider auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht
auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,
die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages
oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung)
zu verlangen.
(4) Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls
einen neuen Programm-/Entwicklungsstand übernehmen, es
sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs-
und Umstellungsproblemen.
(5) Der Kunde hat den Provider bei einer möglichen Mängelbeseitigung
nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor
einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch,
Programme, Daten und Datenträger vollständig zu
sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
(6) Der Provider weißt darauf hin, dass es nach dem
derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard-
und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen
fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt
werden kann. Der Provider garantiert nicht, dass vom Provider
eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen
des Kunden genügen, für bestimmte Anwendungen geeignet
ist, ferner, dass diese absturz-, fehler- und virusfrei ist.
Der Provider gewährleistet gegenüber dem Kunden
nur, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard-
und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen
Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im wesentlichen
gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.
Für bekannte Fehler seitens des Herstellers übernimmt
der Provider keinerlei Gewährleistung.
§15 Haftungsbeschränkung
(1) Der Provider haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur
nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
(2) Der Provider haftet bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden
Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Ebenso haftet
der Provider nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(3) Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Provider nach
den gesetzlichen Vorschriften, bei Vermögensschäden
jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten
Höchstsätze (z. Zt. 1.000,00).
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur,
wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In
diesen Fällen haftet der Provider lediglich in Höhe
des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, bei Vermögensschäden
jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten
Höchstsätze (z. Zt. 1.000,00).
(5) Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere
Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener
Gewinn, ist ausgeschlossen.
(6) Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
des Providers.
§16 Datenschutz
(1) Der Provider weist gemäß § 33 BDSG darauf
hin, dass personenbezogene Daten (Bestandsdaten) und andere
Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten)
betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen,
Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom Provider während
der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden,
soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere
für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Kunde erklärt
sich mit der Speicherung einverstanden. Die erhobenen Bestandsdaten
verarbeitet und nutzt der Provider auch zur Beratung seiner
Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene
Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen.
Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
(2) Der Provider verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen
jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit
er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft
zu erteilen. Der Provider wird weder diese Daten noch den
Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis
an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als
der Provider gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere
staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit
international anerkannte technische Normen dies vorsehen und
der Kunde nicht widerspricht.
(3) Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf
hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen
in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand
der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.
Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver
gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere
dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit
einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter
Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit
einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.
Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten
Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
§17 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis
von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen,
die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen
Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen
beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz-
und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, sind die für den
Sitz des Providers örtlich zuständigen Gerichte
ausschließlich zuständig. Der Provider kann Klagen
gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz,
in Dresden erheben.
§19 Schlußbestimmungen
(1) Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem
Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für
Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
(2) Übernimmt eine andere Gesellschaft die Tätigkeit
des Providers und bietet diese Gesellschaft dem Kunde einen
Vertrag an, der einem mit dem Provider geschlossenen Vertrag
entspricht, so kann der Provider den bestehenden Vertrag fristlos
kündigen.
(3) Sollte
eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden
oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige
Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen
Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen
Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den
Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit
der Bestimmung gekannt hätten.
Diese AGB´s sind ab 08.03.2003 bis auf weiteres gültig und Grundlage jeden Hostingvertrages.